Ein generelles Rauchverbot im Mietvertrag ist nicht zulässig, da grundsätzlich Rauchen im Mietgegenstand nicht automatisch
Der Blog für Immobilienbesitzer in Österreich – und insbesondere in Vorarlberg, die bereits eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder über eine Vermietung nachdenken. Präsentiert von mietplus, sorglos vermieten.
Ein generelles Rauchverbot im Mietvertrag ist nicht zulässig, da grundsätzlich Rauchen im Mietgegenstand nicht automatisch
Die Fälligkeit des Mietzinses ist gesetzlich geregelt und jeweils am fünften jedes Monats im Vorhinein
Wird eine Mieterhöhung durchgeführt, so muss die Information über die Mieterhöhung in schriftlicher Form erfolgen
Die Kaution ist aus rechtlicher Sicht kein Bestandteil des Mietzinses. Zahlt der Mieter die vereinbarte
Der Anspruch auf eine Kaution muss in Österreich vereinbart werden. D. h. einen gesetzlichen Anspruch
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Kaiser-Franz-Josef Str. 15a
6890 Lustenau
Vorarlberg / Österreich
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