Können drohende, zukünftige Zahlungsrückstände vorab eingeklagt werden?

Wird bei säumiger Zahlung die Kündigung eingeklagt, so kann sich diese Kündigung lediglich auf den säumigen Betrag beziehen, der zum Zeitpunkt der Klage offen ist. Die Klage kann also nicht auf drohende, künftige Zahlungsrückstände ausgedehnt werden, die eventuell im Zeitraum nach Einrichtung der Klage entstehen könnten.

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Wolfgang Fiel
Mag. (FH) Wolfgang Fiel, MBA ist Geschäftsführer der Immobilien Investment & Management IIM GmbH, welche den mietplus Service für Vermieter in Vorarlberg anbietet. Möchten Sie Ihre Immobilie auch sorglos vermieten, dann kontaktieren Sie uns für weitere Details.
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