Wann muss der Mieter die Wohnung übergeben?

Fälligkeitszeitpunkt für die Zurückstellung ist das Ende des Bestandsverhältnisses, also der Endzeitpunkt des befristeten Mietvertrages oder der Kündigungstermin.
Informieren Sie den Mieter vorab, wie beziehungsweise auch in welchem Zustand er den Mietgegenstand zu übergeben hat. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, der für beide Parteien passt. Im Idealfall vereinbaren Sie vorab eine gemeinsame Besichtigung des Objektes, um etwaige Mängel frühzeitig zu erkennen und klarzustellen, welche Punkte bis zur Übergabe zu erledigen sind (bspw. Reinigungsarbeiten, Entsorgung von Gegenständen, etc.).

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Wolfgang Fiel
Mag. (FH) Wolfgang Fiel, MBA ist Geschäftsführer der Immobilien Investment & Management IIM GmbH, welche den mietplus Service für Vermieter in Vorarlberg anbietet. Möchten Sie Ihre Immobilie auch sorglos vermieten, dann kontaktieren Sie uns für weitere Details.
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