Fälligkeitszeitpunkt für die Zurückstellung ist das Ende des Bestandsverhältnisses, also der Endzeitpunkt des befristeten Mietvertrages oder der Kündigungstermin.
Informieren Sie den Mieter vorab, wie beziehungsweise auch in welchem Zustand er den Mietgegenstand zu übergeben hat. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, der für beide Parteien passt. Im Idealfall vereinbaren Sie vorab eine gemeinsame Besichtigung des Objektes, um etwaige Mängel frühzeitig zu erkennen und klarzustellen, welche Punkte bis zur Übergabe zu erledigen sind (bspw. Reinigungsarbeiten, Entsorgung von Gegenständen, etc.).