Der Anspruch auf eine Kaution muss in Österreich vereinbart werden. D. h. einen gesetzlichen Anspruch des Vermieters auf eine Kautionsleistung gibt es nicht. Ohne Vereinbarung ist also auch keine Kaution zu leisten.
Im Sinne einer transparenten und fairen Partnerschaft muss die Form und Höhe der geforderten Kaution bereits im ersten Kontakt einem Mietinteressenten bekannt gegeben werden.
Somit gehört neben der Höhe des Mietzinses und der Betriebskosten, auch die Höhe der Kaution bereits bei den ersten Aktivitäten zur Bewerbung der Immobilie klar angeführt. Die Kosten sind beispielsweise im Exposé oder bei Suchanzeigen über Social Media Plattformen bereits anzugeben.
Dies führt in positivem Sinn für beide Parteien bereits zu einer ersten Vorauswahl von Interessenten.
Hier erfahren Sie, was Sie machen müssen, damit der Mieter die Kaution auch wirklich bezahlt.