Die Kaution ist aus rechtlicher Sicht kein Bestandteil des Mietzinses. Zahlt der Mieter die vereinbarte Kaution nicht oder füllt er eine bereits berechtigt beanspruchte Kaution nicht wieder auf, so stellt dies in Österreich keinen Kündigungsgrund dar. Es ergibt sich daraus auch kein Räumungsanspruch.
Unser Tipp: Führen Sie bereits bei den ersten Schritten der Mietersuche die Forderung zur Kaution transparent an: im Exposé, in Social-Media Anzeigen etc. Vereinbaren Sie die Kautionsübergabe zeitgleich mit der Unterzeichnung des Mietvertrages.
So können Sie als Vermieter sicherstellen, dass der Mietvertrag nur unterschrieben wird, wenn die vereinbarte Kaution auch tatsächlich vorliegt.
Hier erfahren Sie, wie der Vermieter sich den Anspruch auf eine Kaution sichern muss.