Welche Wartungspflichten und Instandhaltungspflichten hat der Mieter?

Der Mieter ist zur laufenden Wartung des Mietgegenstandes verpflichtet. Um eine möglichst genaue Klarheit über die Aufgaben zu schaffen, ist es sinnvoll die Pflichten des Mieters zur Wartung und Instandhaltung vertraglich zu regeln und dabei möglichst spezifisch auf die vorhandenen Geräte einzugehen. Je konkreter die zu erwartenden Leistungen des Mieters zur Wartung und Instandhaltung formuliert werden, desto einfacher die Handhabung für alle Parteien.

Zur Wartung:
Die Sanitären Anlagen, Lichter, Gas- und Wasserleitungen sowie das Heizsystem sind so zu warten, dass dem Vermieter und auch keinen anderen Bewohnern des Hauses ein Nachteil bzw. Schaden entsteht. Dabei kann aber nicht verlangt werden, ein Gerät „zu Tode zu warten“. Die Wartungspflichten enden spätestens dann, wenn ein Gerät so schadhaft ist, dass es repariert oder ersetzt werden muss.

Der Vermieter kann den Mieter über den Mietvertrag verpflichten, die Durchführung der Wartungsarbeiten unaufgefordert und schriftlich jeweils zu bestätigen und zu übermitteln. In der Wohnraumvermietung kommt dies in der Praxis nur sehr selten vor, ist aber durchaus legitim. Wird die Wartungspflicht seitens des Mieters nicht erfüllt und wird dadurch ein Schaden verursacht, so kann der Vermieter Schadensersatz fordern.

Bei der Formulierung bzw. Auflistung der Wartungspflichten kann auf die Wartungsvorgaben der Gerätehersteller verwiesen werden, die es zu befolgen gilt. Eine „Einschulung“ des Mieters erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die verlangten Wartungsarbeiten vorgenommen. Dies ist sicherlich effektiver als sehr allgemein gehaltenen Formulierungen zur Pflege des Mietgegenstandes.

Zur Instandhaltung:
Da dem Vermieter die Erhaltungspflicht zukommt, liegt die Pflicht der Instandhaltung grundsätzlich beim Vermieter. Im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes muss der Mieter im Bereich der Instandhaltung nur Maßnahmen setzen, um einen Nachteil abzuwehren. Das heißt, der Mieter muss bei einem Schaden Maßnahmen setzen, dass es nicht zu weiteren Schäden kommt. Ist beispielsweise die Waschmaschine defekt, und droht Wasser auszulaufen, so muss der Mieter kein neues Gerät anschaffen. Er muss jedoch die Wasserzufuhr abdrehen und bereits ausgelaufenes Wasser aufwischen, um weitere Schäden zu vermeiden.

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Erfahren Sie hier wer verpflichtet ist Bagatellreparaturen zu bezahlen.

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Wolfgang Fiel
Mag. (FH) Wolfgang Fiel, MBA ist Geschäftsführer der Immobilien Investment & Management IIM GmbH, welche den mietplus Service für Vermieter in Vorarlberg anbietet. Möchten Sie Ihre Immobilie auch sorglos vermieten, dann kontaktieren Sie uns für weitere Details.
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