Der Mieter ist zur Durchführung von sogenannten Bagatellreparaturen auf seine Kosten verpflichtet. Unter Bagatellreparaturen sind Arbeiten an Ausstattungen in den Mietgegenständen, die von einem durchschnittlichen Mieter selbst- d. h. ohne Hilfe von Fachkräften, ohne einschlägiges Fachwissen und mit einfachen Handgriffen vorgenommen werden können. Typischerweise kann der Mieter solche Reparaturen leichter und kostengünstiger durchführen als der Vermieter.
Beispiele für Bagatellreparaturen sind der Austausch des Filters in der Wohnungslüftung, der Austausch von Glühbirnen, oder die Reparatur eines verstopften Abflusses.
In Mietverträgen kommen beispielsweise Klauseln zum Einsatz die den Mieter für die Reparatur von elektrischen Geräten bis zu einem bestimmten Euro Betrag verpflichten. Wichtig ist, auch diese Klausel transparent dem Mieter zu erläutern. Dann kommt es bereits bei der ersten Bagatellreparatur nicht schon zu Missverständnissen.