Im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt eine freie Mietzinsvereinbarung, das heißt es gibt keinerlei gesetzliche Mietzinsobergrenzen
Im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt eine freie Mietzinsvereinbarung, das heißt es gibt keinerlei gesetzliche Mietzinsobergrenzen
Das Kündigungsrecht von Mietverträgen ist eine Disziplin für sich selbst ist. Wenn Sie der Meinung
Der Mieter ist zur Durchführung von sogenannten Bagatellreparaturen auf seine Kosten verpflichtet. Unter Bagatellreparaturen sind
Ein generelles Haustierverbot wie etwa durch eine Verbotsklausel im Mietvertrag die besagt, dass „es nicht
Ein generelles Rauchverbot im Mietvertrag ist nicht zulässig, da grundsätzlich Rauchen im Mietgegenstand nicht automatisch
Die Kaution ist aus rechtlicher Sicht kein Bestandteil des Mietzinses. Zahlt der Mieter die vereinbarte
Kaiser-Franz-Josef Str. 15a
6890 Lustenau
Vorarlberg / Österreich
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01.-03. März / Halle 08, Stand 26