Wie muss ich über Mieterhöhungen informieren?

Wie muss der Vermieter den Mieter über die Mieterhöhung informieren?

Wird eine Mieterhöhung durchgeführt, so muss die Information über die Mieterhöhung in schriftlicher Form erfolgen und mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit beim Mieter eintreffen.

Relevant ist das Datum an welchem das Schreiben beim Mieter eintrifft, nicht das Datum an welchem das Schreiben abgesendet wurde.

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Wolfgang Fiel
Mag. (FH) Wolfgang Fiel, MBA ist Geschäftsführer der Immobilien Investment & Management IIM GmbH, welche den mietplus Service für Vermieter in Vorarlberg anbietet. Möchten Sie Ihre Immobilie auch sorglos vermieten, dann kontaktieren Sie uns für weitere Details.
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