Wird eine Mieterhöhung durchgeführt, so muss die Information über die Mieterhöhung in schriftlicher Form erfolgen und mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit beim Mieter eintreffen.
Relevant ist das Datum an welchem das Schreiben beim Mieter eintrifft, nicht das Datum an welchem das Schreiben abgesendet wurde.