Mieterhöhung

Im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt eine freie Mietzinsvereinbarung, das heißt es gibt keinerlei gesetzliche Mietzinsobergrenzen

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Wie muss ich über Mieterhöhungen informieren?

Wird eine Mieterhöhung durchgeführt, so muss die Information über die Mieterhöhung in schriftlicher Form erfolgen

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Besuchen Sie uns auf der com:bau Messe in Dornbirn.

01.-03. März / Halle 08, Stand 26

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