Der Mieter kann so viele Schlüssel nachmachen lassen, wie er möchte. Es kann im Mietvertrag jedoch vereinbart werden, dass die Kopien über den Vermieter zu besorgen sind. In der Praxis bzw. bei modernen Schließanlagen wird für das Anfertigen einer Schlüsselkopie sowieso eine Schlüsselkarte benötigt. Diese verwahrt in der Regel der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung. Somit ist sichergestellt, dass der Informationsfluss über die Anfertigung einer Schlüsselkopie über den Vermieter läuft und dieser die Übersicht behalten kann, wie viele Schlüssel sich in Umlauf befinden.
Dokumentieren Sie als Vermieter die Vorgänge, wenn ein Schlüssel nachgemacht werden muss. Lassen Sie diese Informationen auch schriftlich jeweils dem Mieter zukommen. So kann über die Dauer des Mietverhältnisses von beiden Seiten nachvollzogen werden, wie viele Schlüssel am Ende im Umlauf sind beziehungsweise zurückzugeben sind.
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Erfahren Sie hier ob drohende Zahlungsausfälle vorab eingeklagt werden können oder wann bei Zahlungsverzug der Vermieter den Mietvertrag kündigen kann.