Wann kann aufgrund von Mietrückständen der Mietvertrag gekündigt werden?

Das Kündigungsrecht von Mietverträgen ist eine Disziplin für sich selbst ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass gute Gründe vorliegen, um einen bestehenden Mietvertrag zu kündigen, so ist unbedingt ein professioneller Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Denn Mietverträge können nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden. Es gilt vom Profi zu prüfen, ob einer oder mehrere dieser Gründe vorliegen. Weiters ist die richtige Vorgehensweise zur Aufkündigung des Vertrages sicherzustellen.

Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt bei Zahlungsrückständen der Miete vor, wenn der Mieter nach Fälligkeit der Miete gemahnt wurde und er über die Zahlungsfrist, die ihm in der Mahnung zugestanden wurde, mindestens acht Tage im Rückstand ist.
Dies gilt bei säumiger Zahlung der Miete, Betriebskosten, Heiz- und Energiekosten, Inventarmiete, öffentlichen Abgaben und der Umsatzsteuer.

Ist der Mieter jedoch lediglich säumig in der Zahlung von Nebengebühren wie bspw. Verzugszinsen oder der Kaution beziehungsweise der Wiederauffüllung der Kaution oder von bagatellhaften Beträgen wie beispielsweise wenigen Cent die einmalig auftreten, so ergibt sich daraus kein Kündigungsgrund für den Vermieter.
Wichtig ist das Mahnen der säumigen Zahlung. Ohne erfolgte Mahnung, kann auch der Mietvertrag nicht aufgekündigt werden.

Erfahren Sie hier ob Sie auch drohende Zahlungsausfälle einklagen können bzw. wann die Miete fällig ist.

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Wolfgang Fiel
Mag. (FH) Wolfgang Fiel, MBA ist Geschäftsführer der Immobilien Investment & Management IIM GmbH, welche den mietplus Service für Vermieter in Vorarlberg anbietet. Möchten Sie Ihre Immobilie auch sorglos vermieten, dann kontaktieren Sie uns für weitere Details.
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