Im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt eine freie Mietzinsvereinbarung, das heißt es gibt keinerlei gesetzliche Mietzinsobergrenzen oder ähnliches. Somit spricht man in diesem Fall von der sogenannten frei vereinbaren Marktmiete.
Verschiedene Institutionen veröffentlichen jährlich einen Immobilienpreisspiegel, welcher je Bezirk den erzielten Mietzins pro vermietetem Quadratmeter in Abhängigkeit der Wohnungsgröße, des Wohnungszustandes und der Lage darlegen. Auch wenn die Marktsituation sicherlich im Einzelfall zu prüfen ist, können die Informationen aus den Immobilienpreisspiegeln zumindest zur Orientierung herangezogen werden.
Ein Immobilienpreisspiegel für Vorarlberg wird jährlich von den Sparkassen oder auch von der Wirtschafskammer herausgegeben. Die Downloads dazu finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.
Die Vermietung einer Wohnimmobilie erfordert ein umfangreiches Wissen in verschiedenen Themengebieten. Das Mietrecht ist eines davon. Auf Wunsch übernimmt mietplus für Sie die gesamten Aufgaben der Vermietung, garantiert Mietzahlungen und stellt den sorgsamen Umgang mit Ihrer Immobilie sicher. Mit mietplus vermieten Sie sorglos.
Erfahren Sie hier wann die Miete jeweils fällig ist oder wie der Vermieter über Mieterhöhungen informieren muss.